*** Osbourne vs. Daisley & Kerslake ***
(23.10.2003)
Nach etwa fünf Jahren ist der Prozeß von Bob Daisley und Lee Kerslake gegen Ozzy Osbourne mit einem durchaus überraschenden Richterspruch zuende gegangen: Das Gericht hat zugunsten von Ozzy entschieden, daß der Madman den - Zitat - "ehemaligen Sessionmusikern Daisley und Kerslake" keine Royalties schulden würde. Es scheint also so, als hätte hier mal wieder die Partei gewonnen, die den besten Rechtsverdreher an ihrem Tisch hatte - ein Phänomen, das in Amiland noch nie beobachtet worden ist... Hey! Wer hat da "O.J. Simpson" gemurmelt!? Anyway - den unappetitlichen Höhepunkt dieses Zwists hatte die Firma Osbourne - wie berichtet - ja schon vorweggenommen, indem sie die Originalbeiträge von Bob Daisley und Lee Kerslake von den Masterbändern löschen ließ und diese Parts stattdessen von den damaligen Ozzy-Musikern Robert Trujillo und Mike Bordin neu einspielen ließ und somit diese Klassiker auf schamloseste Weise entweiht hat. Auch eine Art, das Andenken an einen der größten Gitarristen aller Zeiten, Randy Rhoads, in Ehren zu halten... Aber: Schon die alten Römer kannten den Sinnspruch "pecunia non olet".
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